Begriff
Der Begriff
asozial ist als Gegenbegriff zu „
sozial“ gebildet, wird jedoch oft im Sinne von „antisozial“ (= gemeinschaftsschädigend) verwendet. Beides sind Kunstworte, aus griech. „
a-“ (deutsch „
un-“) bzw. „
anti-“ (deutsch „
gegen-“) plus lat. „
socialis“ (für „
gemeinschaftlich“). „Asozial“ bezeichnet an sich ein von der geforderten oder anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Individualverhalten: Ein Individuum vollzieht seine persönlichen Handlungen ohne die geltenden gesellschaftlichen Normen und die Interessen anderer Menschen zu berücksichtigen. Der Begriff „asozial“ wird aber auch häufig auf Gruppen bezogen, die in ihren Verhaltensweisen von den geforderten gesellschaftlichen Normen (z. T. bewusst) abweichen. Im
Nationalsozialismus und in der
DDR haben die Machthaber den Begriff „asozial“ zum Rechtsbegriff gemacht und daraus die Verfolgung von unangepassten sozialen Gruppen juristisch abgeleitet. Zur
Zeit des Nationalsozialismus konnten Menschen aufgrund ihnen vorgeworfener Asozialität in
Konzentrationslagern interniert werden.