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"Scheindemokratie" Russland

DeletedUser

Huhu,

wer es noch nicht mitbekommen hat:
So schaut´s aus wenn in einer angeblichen Demokratie Meinungsfreiheit gelebt wird:
http://www.stern.de/politik/ausland...ahre-lager-fuer-40-sekunden-punk-1880634.html

Ich würde lügen, würde ich sagen ich wäre überrascht..umso trauriger wie ich finde.

Für mich persönlich ist die dortige "Demokratie" schon lange eine Farce, aber das scheint ein Höhepunkt zu sein..zumindest einer der auch an die Öffentlichkeit geraten ist.

Und -wie auch in vielen anderen Angelegenheiten- werden hier keine Konsequenzen der "freien westlichen Welt" zu erwarten sein.

Habe lange überlegt das hier reinzustellen...einfach weil ich mir nicht sicher bin ob hier überhaupt eine Diskussion sinnvoll ist...aber ich finde es dennoch wichtig darauf aufmerksam zu machen, für die die es vielleicht -doch nicht- mitbekommen haben.

Ich bin ja der Meinung daß nur genug Menschen -aufstehen- müßten um etwas zu ändern.
Das haben die Mädels getan, dafür haben sie meinen Respekt.

Doch solange wirtschaftliche Interessen -vor- Menschenrechten stehen...ist noch viel zu tun.


Tja...was meint Ihr?
"Geht mich nix an"
"Ist mir doch egal"
"Ist ja so weit weg*haha*"


oder:
??
Da braut sich was zusammen was -nicht- gut ist....


Mit Grüßen, Hunterlady
 
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DeletedUser

Zitat:
Und -wie auch in vielen anderen Angelegenheiten- werden hier keine Konsequenzen der "freien westlichen Welt" zu erwarten sein.

leider nein den alle(Regierungen) sind von den Russischen Rohstoffen abhänig,oder sie denken sie wären es

*Ironie an* Angela war ja auch sehr erschüttert*ironie aus*

is mein einziger post zu politik weil ich weis das es nichts bringt,aber wollte das du siehst,dass andere auch deiner Meinung sind
lg Wolf
 

DeletedUser

Wie stark mir persoenlich das Geschehen der letzten Monate allgemein und die Geschichte mit Pussyriot stinkt, was soll denn die westliche Welt ingesamt und Deutschland insbesondere dagegen machen? Krieg erklaeren? Wacht auf, Leute, solange die Russen den Putinismus in Kombination mit RPZ nicht selbst satt sind, koennen wir hier nur mit Bedauern zugucken und Teddybaerchen mit schlauen Parolen runterwerfen.
 

DeletedUser

Dieses Urteil steht in keinem Verhältnis zu dem was die Punk Rockband verübt hat. Dieses Urteil wird Russland nicht nur intern schaden sondern auch nach außen großen!
 

Deleted User - 14831

Der Fehler war bereits die Anklage - denn wie bitte sollen die Richter dann noch entscheiden? Das Urteil war zwischen Freispruch und der Forderung von 3 Jahren genau das, was man erwarten musste.
Und für Putin wars auch optimal, jetzt kann er sich als der milde Präsident präsentieren und dadurch, dass er jetzt sagt, man solle nicht so hart mit ihnen ins Gericht gehen, sogar noch Sympathien gewinnen...

Allerdings ist meine Meinung, dass die Russen das selber regeln müssen. Mehr Demos, mehr Druck von der Straße...
 
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Coensk

Entdecker
Und sowas ist in Deutschland nicht möglich? Nicht ganz…

Strafgesetzbuch §166
Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.


Strafgesetzbuch §167

Störung der Religionsausübung
Wer

  1. den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder
  2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.

Würden diese Gesetze bei Pussy Riot Anwendung finden? §167 nicht, da zu dieser Zeit kein Gottesdienst stattfand, folglich keiner gestört werden konnte. §166 (auch all Blasphemie- oder Gotteslästerungsparagraph bezeichnet) aber sehr wohl und er wurde auch (in russischer Form) angewendet. Im gesamten Prozessverlauf wurden immer wieder die ganz doll schlimm verletzten Gefühle der Gläubigen ins Feld geführt. Und das war letztlich die Grundlage für die Verurteilung.

Das blöde an der Sache: Gefühle sind rein subjektiv, jeder empfindet schließlich anders. Und Gefühle werden ständig verletzt, egal ob von der/dem potentiellen Freund/in, von Verwandten, vom gerade wieder mal abgestiegenen oder wiedermal-nicht-meister-gewordenen lieblingsclub oder was weiß ich. Nur seltsamerweise steht das nicht unter Strafe. Aber wenn jemand Respekt für seine unbestätigten Behauptungen über angeblich allmächtige Wesen fordert und diesen nicht bekommt (warum auch?) dann steht das unter Strafe. Da ich den Prozess doch relativ intensiv verfolgt hab, kann ich mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass zwar ne ganze Reihe angeblich emotional verletzter Zeugen aufgefahren wurden, die auch immer wieder von Gotteslästerung sprachen, aber der mutmaßlich Geschädigte der Verhandlung fernblieb (alles andere hätte wohl nicht nur mich überrascht^^).

Also haben sie wieder mal Menschen hingestellt und (natürlich ohne Beleg) Dinge von einem angeblich allwissenden&allmächtigen Wesen behauptet, von dem doch sonst gern gesagt wird, dass seine Wege unergründlich seien.

Ende vom Lied: eine kritische Kunstperformance wurde unter fadenscheinigen Gründen untersagt damit die Herrschenden (Putinisten und russ.-orthodoxe Kirche) keinen Gegenwind zu fürchten haben. Ein beliebte Taktik, die aber schnell nach hinten losgehen kann.

Zur Situation in Deutschland: In letzter Zeit haben diverse speziell katholische Lobbyisten oder angeblich Intellektuelle eine Verschärfung von §166 gefordert, einfach weil sie die Kritik an unbelegten Glaubensbehauptungen unterbinden wollen (zB Martin Mosebach, Bamberger Bischoff Schick) Solche Bestrebungen gibt es also auch in Deutschland, da brauchen wir nicht mit erhobenen Zeigefinger nach Russland schauen. Diese antidemokratischen Kräfte gibt es auch hier und sie kommen eigentlich immer aus der gleichen Ecke…

PS: Einen Kommentar von Mosebach oder Schick zu Pussy Riot habe ich aber bisher nicht finden können…
 

DeletedUser

Hi,

dazu passend hat ein Freund von mir etwas geschrieben:
http://www.nornirsaett.de/blasphemie-und-die-angst-vor-der-kunst/


Allerdings ist meine Meinung, dass die Russen das selber regeln müssen. Mehr Demos, mehr Druck von der Straße...
Das sehe ich genauso...allerdings könnte ich mir vorstellen daß die Menschen, die dort auf die Straße gehen, auch etwas "Rückenwind" aus anderen Ländern gebrauchen können. Etwas Solidarität kann da nix schaden.
 

DeletedUser

Das befürwortet wiedermal die Trennung von Religion und Staat.
 

DeletedUser

*hust*
http://www.focus.de/panorama/welt/n...iot-nachahmer-im-koelner-dom-_aid_802717.html

Wobei ich das Recht auf eine freie Religionsausübung in dem Fall tatsächlich über das Demonstrationsrecht /recht auf freie Meinungsäußerung stelle. Die Aktion kann genausogut außerhalb des Gottesdienstes in der Kirche stattfinden.
Womit es ja keine Protestaktion wäre, sondern stille Kritik. :rolleyes:

Bei diesen Aktionen bin ich eher geteilter Meinung, da ich einerseits für mich freie Meinungsbildung und religiöse Ausübung verlange, jedoch andererseits verstehe, warum solche Aktionen durchgeführt werden. (und das Strafmaß für Pussy Riot ist ganz klar überzogen)
 
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Coensk

Entdecker
Grundsätzlich beinhaltet das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht das Recht, dass an JEDER sich bietenden Stelle zu JEDER Zeit zu äußern.

Ich kann zB nicht auf einer Stadtratssitzung verlangen, dass alle darüber diskutieren wie es dauerhaften Frieden im Nahen Osten geben kann, wenn gerade die Stadtfinanzen auf dem Plan stehen. Aber derjenige kann sich gern auf offener Straße hinstellen und selbiges tun. Aber es gilt im Zweifel immer das Hausrecht bzw inwieweit es zum besprochenen Thema vor Ort passt. (ich hoffe es wird klar was ich sagen will)

Also die absichtliche Störung einer (mehr oder weniger freiwilligen) religiösen Handlung vs Recht auf freie Rede/Freiheit der Kunst etc gewinnt ersteres (egal wie albern ersteres und berechtigt zweiteres ist). Außerhalb zB eines Gottesdienstes wäre es "simpler" Hausfriedensbruch. In Köln liesen sie sich ja auch wiederstandslos abführen und haben draußen weitergemacht. (Die ausage, dass man für Pussy Riot beteten wird ist natürlich lächerlich, da Beten nachweißlich keinerlei Einfluss auf irgendwas hat. Beten ist lediglich eine gesellschaftlich akzeptierte Form des völligen Nichtstuns.)

Bei Pussy Riot war es aber kein Gottesdienst, der gestört wurde. Da wird argumentiert das rein durch die Kleidung und die Worte bereits die religiösen GEfühle verletzt worden wären (was wie erwähnt kompletter Unfug ist)
 

DeletedUser

ich find es im prinzipp richtig das es ne strafe gab. der einzige der in ner kirche blöd daherlabern darf is der pfarrer von der kanzel runter ^^

aber das strafmaß is lächerlich. geldbuße, sozialstunden... irgendwie sowas hät völlig gereicht. aber 2 jahre knast/ straflager sind einfach nur lächerlich/ überzogen...
 
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