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Die Todesstrafe.

DeletedUser

Und wenn der Staat (bzw. der Rechtssprechungsapparat) Menschen töten darf machen wir einen grossen Schritt weg von der Demokratie.


Das stimmt nicht. Die Todesstrafe hat nichts mit der Demokratie zu tun. Wenn eine Partei gewählt wird, welche das GG ändern und die Todesstrafe einsetzen will, dann ist das ein durchaus demokratischer Prozess. Nur weil es einem nicht passt wird es nicht gleich undemokratisch.

Die Todesstrafe ist viel eher eine moralische und/oder ethische Frage und hat nichts mit dem Rechtsstaat zu tun.
 

DeletedUser8416

ich finde die todestrafe soll abgeschafft bleiben denn den verbrechern geht es sicher besser wenn sie sterben als wenn sie langsam qualvoll im knast sterben!!
außerdem würde man die todesstrafe nur ausnützen!!!

mfg
 

DeletedUser

ich finde die todestrafe soll abgeschafft bleiben denn den verbrechern geht es sicher besser wenn sie sterben als wenn sie langsam qualvoll im knast sterben!!
außerdem würde man die todesstrafe nur ausnützen!!!

mfg


Ist es denn sinnvoll Verbrecher "langsam qualvoll" sterben zu lassen?
Ist es nicht so dass jeder Mensch sich ändern kann?
Und dass nicht jeder Verbrecher automatisch ein schlechter Mensch ist?
 

DeletedUser

Wenn eine Partei gewählt wird, welche das GG ändern und die Todesstrafe einsetzen will, dann ist das ein durchaus demokratischer Prozess.

Ähm...das ist problematisch: Artikel 1 des GG lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die höchste Aufgabe des Staates." Dieser Artikel kann in der Theorie nich geändert werden. Natürlich wäre das hinfällig, würde sich etwas wie 1933 wiederholen, das ist mir auch klar.

Natürlich kann die Todesstrafe unter jeder bekannten Staatsform eingesetzt werden.
 

DeletedUser

Ähm...das ist problematisch: Artikel 1 des GG lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die höchste Aufgabe des Staates." Dieser Artikel kann in der Theorie nich geändert werden. Natürlich wäre das hinfällig, würde sich etwas wie 1933 wiederholen, das ist mir auch klar.

Natürlich kann die Todesstrafe unter jeder bekannten Staatsform eingesetzt werden.

Ich glaube nicht, dass man Artikel 1 ändern muss, um die Todesstrafe einzuführen, Art. 102 dürfte ausreichen. Und für diesen besteht keine Ewigkeitsgarantie.
 

DeletedUser

Stimmt auch wieder. Da hat man dann wieder genug Arbeit für Rechtsanwälte, Richter und Verfassungsgelehrte.
 

DeletedUser

Art. 102 GG: "Die Todesstrafe ist abgeschafft."

Dieser Artikel kann mit der entsprechenden Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Solange wie diese Änderung derart formuliert würde, dass sie nicht mit Art. 1 GG kollidiert wäre es theoretisch möglich die Todesstrafe auf Bundesebene in Deutschland wieder einzuführen.
Allerdings halte ich eine derartige Formulierung für bestenfalls problematisch.
 

DeletedUser

Ich glaube nicht, dass die Todesstrafe gegen Art. 1 verstoßen würde. Alleine die Tatsache, dass es Art. 102 gibt spricht dafür, dass Art. 1 alleine nicht ausreicht, um die Todesstrafe zu verhindern.

Vermutlich bräuchte man sogar nur Art. 102 aufzuheben um so der Todesstrafe den Einzug in die StPO und das StGB zu ermöglichen.
 

DeletedUser

Das Problem wenn man Art. 102 GG einfach nur abschaffen würde wäre, dass die Todesstrafe dann aber immer noch nicht als Strafe im Strafenkatalog festgehalten wäre. Jedes Verbrechen ist mit einer bestimmten Strafe oder Strafspanne belegt. Diese müssten dann entsprechend neu formuliert werden und zwar für alle Verbrechen die man mit der Todesstrafe ahnden wollen würde.
Und das Problem mit Art. 1 GG bleibt bestehen. Das Grundgesetz begrenzt das Gewaltmonopol des Staates auf ein paar ganz klare Ausnahmen. Das ist die Gewaltanwendung durch die Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Notwehr, sowie der Verteidigungsfall.
Wenn es derart leicht zu umgehen wäre, dann hätte der Bundesgerichtshof mit Sicherheit auch nicht das "Luftsicherheitsgesetz" gekippt, welches der Luftwaffe den Abschuss eines entführten Flugzeuges, dass als Terrorwaffe eingesetzt werden sollt, gestattet hätte.

Die Begründung war, dass man Leben nicht gegeneinander aufrechnen darf, da dies im Wiederspruch zum Grundgesetz stehen würde. Nun, genau diese Aufrechnung geschieht wenn die Todesstrafe eingesetzt würde. Demnach würde ihre Wiedereinführung eine Änderung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Menschen, vor allem des "Rechts auf Leben" erfordern. Also des höchsten Rechtsgutes, dass unsere Gesellschaft kennt.
Art. 102 GG dient "lediglich" als eine Bekräftigung der vorformulierten Werte und Normen der ersten Artikel.

Von daher denke ich nicht, dass es derart einfach wäre die Todesstrafe wiedereinzuführen.
 

DeletedUser

Wenn es derart leicht zu umgehen wäre, dann hätte der Bundesgerichtshof mit Sicherheit auch nicht das "Luftsicherheitsgesetz" gekippt, welches der Luftwaffe den Abschuss eines entführten Flugzeuges, dass als Terrorwaffe eingesetzt werden sollt, gestattet hätte.

Die Begründung war, dass man Leben nicht gegeneinander aufrechnen darf, da dies im Wiederspruch zum Grundgesetz stehen würde. Nun, genau diese Aufrechnung geschieht wenn die Todesstrafe eingesetzt würde.

Das Luftsicherheitsgesetz ist gekippt worden, weil es um das gezielte Töten von unschuldigen Zivilisten ging. Außerdem bestehen verfassungsrechtliche Bedenken, die Bundeswehr im Inland einzusetzen. Das kannst du somit hier kaum als Vergleich anbringen.

Art. 102 GG dient "lediglich" als eine Bekräftigung der vorformulierten Werte und Normen der ersten Artikel.

Art. 102 ist bestimmt nicht lediglich eine Bekräftigung, sondern lex sepecialis. Wenn nach Auffassung des BVerfG Art. 1 ausreichen würde, die Todesstrafe zu verhindern, hätte es Art. 102 nicht gegeben. Wenn man also Art. 102 abschafft bedeutet dies im Umkehrschluß, dass die Todesstrafe nicht verboten ist. Insoweit stünde einer Einführung der Strafe auf Bundesgesetzebene nichts entgegen, also auch kein Art. 1 o.ä..

Aber letztlich bleibt es Theorie, da nicht abzusehen ist, dass es in naher Zukunft eine Partei geben wird, welche ernsthaft eine Einführung der Todesstrafe fordern wird. Allerdings, wie vor etlichen Seiten bereits mal von mir gepostet, ist nicht abzusehen, wie die Mehrheit der Deutschen zu der Todesstrafe stehen würde, wenn es zu einer öffentlichen Debatte käme. Stichworte: Hessen und Verfassungsänderung :)
 

DeletedUser478

...da nicht abzusehen ist, dass es in naher Zukunft eine Partei geben wird, welche ernsthaft eine Einführung der Todesstrafe fordern wird...

Auszug aus Wikipedia:

"Die NPD steht für die Wiedereinführung der Todesstrafe „bei wiederholtem Sexual-, Kindes-, Raub- und Massenmord und bei schwersten Fällen des Drogenhandels“ ein."
 

DeletedUser

O.k. Dann meine ich eine Partei mit ernsthaften Chancen, Regierungspartei zu werden und nicht Partei mit guten Chancen, früher oder später verboten zu werden. :cool:
 

DeletedUser478

Wer weiß...die NSDAP war am Anfang auch unbeliebt...

Ich weiß, ist ein wirklich böser Vergleich, nehmts mir nicht übel, aber ich sehs so!

Und nein ich bin nicht nationalsozialistisch/-demokratisch...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser

Von daher denke ich nicht, dass es derart einfach wäre die Todesstrafe wiedereinzuführen.

Herzlichen Dank für deine sehr überzeugende Argumentation. Diese juristischen "Winkelargumentationen" verschließen sich mir als Pädagogen leider immer noch. Ich bin aber dankbar, dass es noch andere Gründe ausser therapeutische, pädagogische und statistische gibt, die das punitive Element in der Bevölkerung einschränken können.
Best Regards!
 

DeletedUser

Die Straflager-Idee ist gar nicht so schlecht.....
Nur: sie sollte nicht so wie in den USA ausarten, dass Gefangene in (teilweise unbezahlter) Sklavenarbeit die Profite für Großkonzerne erwirtschaften
 

DeletedUser

Aölso für mich sind die Machenschaften in der USA überhaupt aus dem Mittelalter kopiert. Ich erkenne da schon haufenweise Verstöße gegen die Menschenrechte. Und das damit zu begründen das man die Leute schützen will, ist doch ein schlechter Witz! In Guantanamo wird man so lange gefoltert, bis man zugibt ein Terrorist zu sein. Und die meisten dort sind keine. Es ist doch lächerlich sardistische Praktiken nach dem Motto zu legalisieren:
Der Zweck heiligt die Mittel.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

DeletedUser15627

Ich wäre für die Todesstrafe aber es müsste auch zu 100% Bewiesen sein das Der Angeklakte schuldig ist.

Weil es immer wieder Vorkahm / Vorkommen wird,dass Die Schuldigen ( die getöten wurden) doch Unschuldig waren.

Aber ich würde die Todesstrafe nur:

Vergeweildigern

Mörder

und Schwerverbrecher geben.

Nur was Scheise in America ist ist,dass du Beweisen musst das du Unschuldig bist.

Und die meisten haben nicht mal das Geld für einen guten Anwalt.

Aber zurück zum Thema.
 

DeletedUser

@BillJohnson

Ich glaube, dass man nie zu 100% eine TAT beweisen kann, weil es immer wieder Beweise oder Funde gibt die dagegen sprechen! Deshalb finde ich deine Begründung fürn Hans...Wir können doch nicht einfach Leute hier in Deutschland töten die andere getötet haben! Sind wir dann besser ? NEIN!
Keiner von uns , hat das Recht über Leben und Tot eines anderen zuentschieden weil wir alle nur ein Leben haben über das wir alleine selber entscheiden! Deswegen ist die Todesstrafe einfach nur unmenschlich und krank, soviel zu deiner Imagination der Todesstrafe!
 
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