Das Problem wenn man Art. 102 GG einfach nur abschaffen würde wäre, dass die Todesstrafe dann aber immer noch nicht als Strafe im Strafenkatalog festgehalten wäre. Jedes Verbrechen ist mit einer bestimmten Strafe oder Strafspanne belegt. Diese müssten dann entsprechend neu formuliert werden und zwar für alle Verbrechen die man mit der Todesstrafe ahnden wollen würde.
Und das Problem mit Art. 1 GG bleibt bestehen. Das Grundgesetz begrenzt das Gewaltmonopol des Staates auf ein paar ganz klare Ausnahmen. Das ist die Gewaltanwendung durch die Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und zur Notwehr, sowie der Verteidigungsfall.
Wenn es derart leicht zu umgehen wäre, dann hätte der Bundesgerichtshof mit Sicherheit auch nicht das "Luftsicherheitsgesetz" gekippt, welches der Luftwaffe den Abschuss eines entführten Flugzeuges, dass als Terrorwaffe eingesetzt werden sollt, gestattet hätte.
Die Begründung war, dass man Leben nicht gegeneinander aufrechnen darf, da dies im Wiederspruch zum Grundgesetz stehen würde. Nun, genau diese Aufrechnung geschieht wenn die Todesstrafe eingesetzt würde. Demnach würde ihre Wiedereinführung eine Änderung der im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Menschen, vor allem des "Rechts auf Leben" erfordern. Also des höchsten Rechtsgutes, dass unsere Gesellschaft kennt.
Art. 102 GG dient "lediglich" als eine Bekräftigung der vorformulierten Werte und Normen der ersten Artikel.
Von daher denke ich nicht, dass es derart einfach wäre die Todesstrafe wiedereinzuführen.