das ist das gern falsch gemachte zitat. es fehlt halt die handlungsmaxime, die zum allgemeinen reicht. siehe links unter
Goldene Regel
Der kategorische Imperativ wird häufig mit „Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“ verwechselt. Diese so genannte Goldene Regel ist nicht mit Kants philosophischer Konstruktion des kategorischen Imperativs gleichzusetzen. Die goldene Regel ist ein hypothetischer Imperativ, weil sie einen Zweck verfolgt: die Vermeidung von Dingen, „die man nicht will“. Ebenso träfe hier das Kriterium der Verallgemeinerbarkeit nur auf die Handlungen zu, hingegen aber nicht auf die Maximen wie beim kategorischen Imperativ.
Beides kann ich aber aushebeln, wenn ich meine Handlung (Graffiti an fremde Wand malen bzw. in dem Fall die Eigentumsverletzung) als wirklich vernunftgemäß allgemeingültig akzeptiere. zB Als allgemeingütliges Gesetz könnte ich mir vorstellen, dass niemand das Eigentum an der Fassade zur öffentlichen Straße hat. Oder so ähnlich.
Der andere, der das nicht so sieht, prüft seine moralische Handlung ebenso mit dem Imperativ, akzeptiert aber das Eigentumsverhältnis.
Also können wir ein Dilemma erzeugen, was ganz praktisch als gesellschaftlicher Konsens ohne Kants Imperativ geprüft werden muss.
Ich sags mal so: Vernunft ist nichts eingleisiges, oder logisch abstraktes und nicht wirklich objektiv prüfbar. Kants Vernunftbegriff ist was für Roboter.