Ich finde es nicht gerecht, dass ein gutverdiener mehr zahlen muss als ein Geringverdiener, warum sollte er, nur weil er besser wirtschaftet muss er mehr bezahlen? [...]
Es ist nicht "halt so", das Grundgesetz sieht es so vor.... Warum? Weil es einfach folgerichtig ist.
Kleiner Verweis auf unsere Verfassung:
Art. 14 Abs. 2 GG
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Wer viel hat, steht auch in einer höheren Bringschuld der Gesamtheit gegenüber, einfach weil er sein Vermögen eben auch dieser Allgemeinheit verdankt. Mit was für einer Gleichgültigkeit gegenüber seinem Land muss man eigentlich gesegnet sein, um das zu verneinen?
Der Besserverdienende hat nicht mehr, weil er "besser wirtschaftet" (btw, selten größeren Unsinn gelesen), sondern weil seine Arbeitsleistung als wertvoller eingestuft und damit anders honoriert wird. Erklär doch mal bitte, inwieweit ein DAX-Manager besser wirtschaftet als eine alleinstehende Mutti, die bei Aldi an der Kasse arbeitet... Bin gespannt.
Natürlich
erwirtschaftet er mehr (für sein Unternehmen), wird aber dafür eben auch entsprechend entlohnt, im Interesse der Allgemeinheit, auf deren Kosten er diesen Mehrwert erzielt ist es nur folgerichtig, dass er auch mehr zurückgibt. (s.u.)
Und auch dieser Satz von Simpson ist schlicht Humbug:
Simpson3 schrieb:
Es ist ganz streng genommen verfassungswidrig, dass Besserverdiener anteilig mehr zahlen müssen und einen höheren Steuersatz haben, Art. 3 GG stellt sicher, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssen, auch steuerrechtlich.
Dein "streng genommen" ist einfach irrelevant.
Art. 14 GG stellt klar, dass Eigentum verpflichtet.
Art. 3 GG stellt eben nicht sicher, dass alle Menschen
auch steuerrechtlich gleich behandelt werden.
Wer Art 3 so auslegt hat verfassungsrechtlich eher nicht aufgepasst.
Der Knackpunkt ist dabei das Wörtchen Differenzierung, das der Gesetzgeber vollkommen zurecht angelegt hat. Wenn man zwischen zwei offensichtlich grundverschiedenen Dingen (in dem Fall einem Einkommen von sagen wir ~10k ggü einem von >1k) auf Basis simpler Logik differenzieren kann, haut das mit dem unfehlbaren Gleichheitsgrundsatz eben einfach nicht mehr hin und das haben zum Glück auch schon seit langem die Verfasungsrichter und -rechtler so erkannt.