DeletedUser
Über unser Ziel, eine in ihrem Wesen nicht unterdrückende, nicht gewaltanwendende, nicht machtstrukturenbesitzende Gesellschaft sind wir uns einig?
Aber total!
Ich darf diese Thesen als Beamter nicht radikal vertreten, wenn ich nicht argumentieren kann, dass sie mit dem GG im Einklang steht. Daher lege ich den Grundrechtekatalog, insbesondere Art. 2 (1) GG dahingehend aus, dass jeder größtmögliche Freiheit hat und gem. Art. 146 GG die BRD nur ein Zwischenstück dazu ist.