lüge ...... anschuldigung .... üble nachrede? was ist das denn für mist? das habe ich dir hier nicht unterstellt.
fahr mal ein bisschen runter.
hast du mal versucht, vor abgabe dieses quarks andere alternativen in betracht zu ziehen?
ich sehe dich oft in abenteuern. nun hatte ich das subjektive gefühl, dass nicht schon 10 tage (seit dem 14.2.) vergangen waren, dass ich dich dort zuletzt gesehen habe. also wollte ich inno nicht ab dem 4.2. nichtstun vor augen führen. (bei nicht nachgewiesenen fakten wäre das dann nämlich eine üble nachrede und kann bei besserem wissen auch zu einer lüge werden)
es könnte zum bsp als grund gehabt haben, dass bei dir der fehler bereits am 4.2. nur temporär aufgetreten ist und du zwischenzeitlich wieder an abenteuern hast teilnehmen können.
ich behaupte doch nicht, dass es dich am 4.02. nicht ereilt hat - wie solltest du da auch wissen, dass am 14. der fehler massiv auftreten wird - aus der sicht heraus ist es schon schwachfug mir zu unterstellen, dass ich dir unterstelle gelogen zu haben.
warum ich zu der einschätzung kam?
1. hat kein anderer sich der fehlermeldung am 4.2. angeschlossen - sondern erst am 14.2 - da kamen gleich mehrere spieler mit dieser meldung.
2. hab ich extra nochmal vorher nachgeschaut, ob du zum termin 14.2. bestätigt hast, dass der fehler bei dir ebenfallls noch vorliegt.
3. es gab auch schon frühere hash missmatch meldungen - ohne dass danach eine "abmeldung" des fehlers erfolgte
da es sich bei dir am 2.4. also offensichtlich um den einzigen betroffenen (zumindest hier dokumentierten) handelte, lag die vermutung nah, dass du zwischenzeitlich wieder spielen konntest.
somit ist das frühst mögliche datum, welches ich in form von beweiskräftiger dokumentation, als datum festhalten konnte (wollte) seit dem nichts passierte, der 14.2. ist.
dies einzig und allein sowie meine vermutung dich später nochmals gesehen zu haben, führte zur festlegung des 14.2.
macht die sache für inno nicht besser und ich versteh da auch deinen frust.
können wir uns ja freuen wenn es seit dem 4.2. keinerlei besserung gab.