DeletedUser
du verwechselst glaub ich asylverfahren mit aufenthaltsgenehmigung.....
jein....denn ein asylwerber ist bis zum Abschluss des ordentlichen Asylverfahrens als Flüchtling zu betrachten und hat damit eine auf die Zeit der Prüfung beschränkte Aufenthaltsgenehmigung....
Es stimmt, dass im Asylverfahren festgestellt wird ob es im Falle einer Abschiebung zu Verletzungen laut dem HVR kommt, aber mir ging es weiter oben um die Flüchtlinge, die ihre Papiere absichtlich verlieren um die Nachforschungen des Bundesasylamtes zu erschweren.
Denn aus manchen Ländern wie der Ukraine, dem Golan, etc. werden die Leute nicht mehr aufgenommen (oder selten), wenn nicht Verletzungen des HVR vorliegen. Da ist es praktischer zu sagen, man sei aus dem Irak oder anderen Staaten wo gerade Krieg, Terror, etc. zum täglichen Leben gehören.
Aber btt^^:
ging der threat nicht mal um die wahl 2008?