DeletedUser
@d4cl3m:
Mach mal deine große Klappe zu.
In dem Artikel 139(Diebstahl) steht:
Hier steht etwas von wegnehmen nicht von kopieren. Und die USA-Diplomaten sind immer noch im Besitz ihrer Daten, also wurde ihnen nichts weggenommen!
Auch wurden die Daten nicht zur Bereicherung weggenommen. Wäre ja schön blöd, wenn man Daten mit denen man sich bereichern will veröffentlicht, und damit umsonst zugänglich macht.
große klappe, jetz krieg ich aber zuviel ... lern lesen .... willst du mir mal erklären wie man datendiebstahl begeht, dass der der die daten hatte sie anschließend nich mehr besitzt ?!?! - nach deiner meinung gibts nur datendiebstahl wenn ich jmd den ganzen PC wegnehme oder was ?! - ey komm ...
und les wenigstens mal die passenden abschnitte du pflaume:
"Wer unbefugt besonders schützenswerte, die nicht frei zugänglich sind, aus einer Datenbank beschafft, wird auf Antrag mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft"
dir muss man auch alles vorkauen- dabei gabs den link schon extra für dich, deswegen gibs den § nich dazu, lies dir wenigsten mal nen bissl durch bevor du wieder sinnfreie beiträge schreibst -.-